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Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination

 

Am Bau sind Unfälle nicht nur weit häufiger als in anderen Branchen, sondern oft auch weit schwerer.

Deshalb wurde 1998 mit der Baustellenverordnung ein Instrument verabschiedet, um eine wesentliche Verbesserung  von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu bewirken.

 

Als Bauherr haben Sie die gesetzliche Verpflichtung für eine professionelle Koordination auf Ihren Baustellen zu sorgen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne aufstellen zu lassen und damit die Risiken für die Beschäftigten auf Ihren Baustellen zu minimieren.

 

Nehmen Sie Ihren Pflichten als Chance wahr!

Denn auf gut organisierten und sicheren Baustellen vermeiden Sie vielfältige Reibungsverluste z.B. mit Aufsichtsbehörden, schlecht abgestimmten Unternehmen, Negativschlagzeilen durch Unfälle und letztlich auch Bußgelder.

 

 

 

Sie erhöhen Ihr Ansehen als Bauherr durch soziale Initiativen für menschengerechte Arbeitsplätze.

Sie verschaffen sich Planungssicherheit durch sichere Zeitpläne und störungsfreien Bauablauf.

Sie können Ihre Kosten besser kalkulieren durch Kostentransparenz und Kostenreduktion.

Sie erzielen bessere Qualität durch Optimierung von Bauprozess und Bauleistung.

Sie erhöhen den Wert Ihres Gebäudes durch optimierte Wartung und Instandhaltung.

 

 

Unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen:

 

Unser Highlight im Jahr 2004:       

Neubau eines 115 m hohen Siloturmes in Ulm

 

Allgäu Airport Memmingen, Abflughalle

 

  • Planung der Ausführung des Bauvorhabens:

            Die Sicherheit beginnt am „Reißbrett“ – in der Planungsphase fallen die wichtigen

Entscheidungen für die Ausschreibung, für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan (SIGE-Plan) und Unterlage für spätere Arbeiten (Wartung und Instandsetzung)

  • Ausführung des Bauvorhabens:

            Sicherheit durch Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach

            Arbeitsschutzgesetz, Kontrolle deren Anwendung aller am Bau beteiligten Unter-

nehmen, Anpassung des SIGE-Plans bei erheblichen Änderungen und Organisation der Zusammenarbeit aller Unternehmen