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Maschinen- und Anlagensicherheit / Prüfpflichtige Geräte und Anlagen

 

Maschinen, Geräte und Anlagen müssen sicher konstruiert, hergestellt, betrieben und vielfach wiederkehrend geprüft werden.

 

Wir beraten und unterstützen alle Mitarbeiter und Abteilungen, welche Maschinen und Geräte entwickeln, konstruieren und herstellen.

Mit einem der wichtigsten Ablaufschritte, der Gefährdungsanalyse nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der DIN EN 14121-1, führen wir Sie bis hin zur Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung.

 

 

Einer unserer Kunden, Fa. Hartner Maschinenbau, für den wir Maschinen prüfen und zur Konformitätserklärung hinführen.

www.hartner-maschinenbau.de

 

 

Zudem prüfen wir als befähigte Personen natürlich auch wiederkehrend bestimmte prüfpflichtige Geräte und Anlagen:

 

  • Hebebühnen

  • kraftbetätigte Türen und Tore, Vorhang-Anlagen

  • Leitern und Tritte

  • Gasanlagen ( nach BGV B6, :B .Flüssig-Stickstoff-Anlagen )

  • Spielplatzgeräte (nach DIN EN 1176), auch Skate-Anlagen

  • Standsicherheit von Grabsteinen ( nach VSG 4.7 )

  • Fahrzeuge (nach BGG 916 – früher ZH 1/282.2)